| Baedeker Brandschutz GmbH, Hochstraße 71 - 71a, 42105 Wuppertal | Mittwoch, 22.02.2012 | Mail | Impressum |
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Prüfung & Wartung vorhandener Brandschutzeinrichtungen FeuerlöscherPrüf- und Fülldienst Feuerlöscher aller FabrikatePünktliche, freundliche und zuverlässige Kontrolle, Wartung und Instandsetzung von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen aller Hersteller. Vor Ort Beratung vom Fachmann, Anleitung zur Handhabung von Feuerlöschern, regelmäßige Schulung und Weiterbildung gemäß DIN 14406. Ausschließliche Verwendung von zugelassenen Feuerlöschmitteln, Ersatzteilen und Treibmitteln. Bandschutzvorsorge ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Schadensfälle zu vermeiden. Nach den gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen und nach den Anforderungen der DIN EN 3 müssen tragbare Feuerlöschgeräte regelmäßig geprüft werden. Diese Überprüfungen müssen in einem Zeitraum von derzeit maximal zwei Jahren erfolgen. Bei besonderer Brandgefährdung können die Zeiträume auch kürzer sein. Gloria, Feucom, Jockel, Minimax, Total, Bavaria, Neuruppin, Döka, Cosmos, Weber, Werner, Bavaria, IBS WandhydrantenJährliche Instandhaltung (Wartung) durch unsere Sachkundigen nach DIN 14461-1 und PrEN 673 Löschwasserleitung TROCKENInstandhaltung (Wartung) alle 2 Jahre durch unsere Sachkundigen nach DIN 14462-1
Löschwasserleitung NASS/TROCKENJährliche Instandhaltung (Wartung) der Station und aller eingebauten Komponenten durch unsere Sachkundigen nach DIN 14463-1
Rauch- und WärmeabzugsanlagenRauch- und Wärmeabzugsanlagen können von uns entsprechend der notwendigen Vorschriften montiert und gewartet werden. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.
FeststellanlagenDie eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Nach der Abnahmeprüfung muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Zulassungschild angebracht werden. Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Rauchmelder / Brandmelde- und GefahrenmeldeanlagenRauchmelder werden nach der DIN 14676 oder entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers, jedoch mindestens einmal jährlich, einer Funktionsprüfung unterzogen. Die Batterie des Rauchwarnmelders sollte mindestens einmal jährlich oder nach Herstellerangaben ausgewechselt werden.
Objektschutz-LöschanlagenObjektschutz-Löschanlagen können von uns entsprechend der notwendigen Vorschriften montiert und gewartet werden. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen Objektschutz-Löschanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.
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